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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
MWORKS 11

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1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Leistungen und Angebote zwischen mworks11 (nachfolgend „Werkstatt“) und dem Kunden.

  2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

  1. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde ein schriftliches oder mündliches Angebot annimmt oder das Fahrzeug zur Reparatur übergibt.

  2. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

  3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen nach gesetzlicher Höhe berechnet werden.

4. Kostenvoranschläge

  1. Kostenvoranschläge sind nur bindend, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

  2. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass Mehrkosten entstehen, wird der Kunde informiert. Ohne Zustimmung erfolgt keine Durchführung kostenrelevanter Zusatzarbeiten, es sei denn, diese sind zur Vermeidung größerer Schäden zwingend erforderlich.

5. Ersatzteile und Altteile

  1. Es werden neue Ersatzteile verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Ausgebaute Altteile werden nur auf Wunsch des Kunden herausgegeben, ansonsten gehen sie in das Eigentum der Werkstatt über.

6. Abnahme und Abholung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen.

  2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, können Standgebühren berechnet werden.

  3. Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass die vereinbarte Leistung erbracht wurde.

7. Gewährleistung

  1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

  2. Die Gewährleistung umfasst keine Verschleißteile und keine Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege oder Fremdeinwirkung entstehen.

  3. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

  4. Die Werkstatt hat das Recht auf Nachbesserung. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen kann der Kunde weitere Rechte geltend machen.

8. Haftung

  1. Die Werkstatt haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände übernimmt die Werkstatt keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.

  3. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Probefahrten und Überführungsfahrten

  1. Der Kunde stimmt zu, dass Mitarbeiter der Werkstatt mit dem Fahrzeug Probefahrten durchführen dürfen, soweit dies zur Diagnose oder Funktionsprüfung erforderlich ist.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

11. Altöl, Reifen und weitere Abfälle

  1. Die Entsorgung von Altöl, Reifen und anderen Abfällen erfolgt gemäß gesetzlichen Vorgaben.

  2. Etwaige Entsorgungskosten können dem Kunden berechnet werden.

12. Datenschutz

  1. Kundendaten werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung und gesetzlichen Dokumentationspflichten verarbeitet.

  2. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz von mworks11, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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